Buchhaltung & Lohn in Leipzig – digital, zuverlässig, DATEV-gestützt.
Ob laufende Buchhaltung oder Lohnabrechnung für Ihr Personal: Wir übernehmen beides – vollständig, fristgerecht und mit moderner DATEV-Software. Ihre Originalbelege bleiben bei Ihnen, der Rest bei uns. So gewinnen Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft und können sicher sein, dass Finanz- und Lohnbuchhaltung jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Finanzbuchhaltung: Alle Geld- und Leistungsströme Ihres Unternehmens
Wir erfassen alle Buchungsvorgänge laufend und korrekt – als Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärung und betriebliche Planung. Sie reichen Ihre Belege digital ein, wir übernehmen alles Weitere.
- Laufende Verbuchung aller Geschäftsvorgänge
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht
- Kontenabstimmung und Offene-Posten-Verwaltung
- Vorbereitung des Jahresabschlusses
- Auswertungen und betriebswirtschaftliche Übersichten
- Digitale Belegverarbeitung – Originalbelege bleiben bei Ihnen
Lohnbuchhaltung aus einer Hand: Gehälter, Meldungen und Bescheinigungen
Wir stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter pünktlich und korrekt entlohnt werden – und dass alle Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und Sozialversicherungsträger fristgerecht eingehen.
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- An- und Abmeldungen bei Krankenkassen und Finanzamt
- Verwaltung von Lohnkonten und Stammdaten
- Meldungen an Sozialversicherungsträger
- Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende
- Bescheinigungen für Ämter und Institutionen
Häufige Fragen
Was beinhaltet die Lohnbuchhaltung konkret?
Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Erstellung von Gehaltsabrechnungen, die Verwaltung von Mitarbeiterstammdaten, alle Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger, die Führung von Lohnkonten sowie die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen.
Wer ist zur Finanzbuchhaltung verpflichtet?
Zur doppelten Buchführung – also Bilanzierungspflicht – sind Unternehmen verpflichtet, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielen. Freiberufler und kleinere Betriebe unter diesen Grenzen können ihren Gewinn vereinfacht über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln.
Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?
Steuerlich relevante Buchführungsunterlagen – Belege, Jahresabschlüsse, Buchungsjournale – sind zehn Jahre aufzubewahren. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen mit steuerlicher Bedeutung gelten sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.
Was kostet die externe Buchhaltung?
Die Kosten hängen von Umsatz, Belegvolumen und Mitarbeiterzahl ab. Eine verlässliche Einschätzung geben wir Ihnen im ersten Gespräch – nachdem wir uns ein konkretes Bild von Ihrem Betrieb gemacht haben. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Auf einen Blick
Wir arbeiten mit DATEV, dem Standard in der deutschen Steuerberatung.
Das bedeutet für Sie: sichere Datenübertragung, geprüfte Software und direkte Schnittstellen zu Finanzamt und Sozialversicherungsträgern. Belege reichen Sie digital ein — per Upload oder über das DATEV-Mandantenportal. Die Originalbelege verbleiben bei Ihnen. Auswertungen stellen wir Ihnen jederzeit auf Abruf bereit.
Alexander Hanke bewertet uns
★★★★★
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.